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Werbeverbot für #
Abtreibungen#
Urteil gegen #
Ärztin Kristina #
Hänel rechtskräftig
»Sonst wäre ich am Ende finanziell ruiniert«: Kristina Hänel wird künftig auf ihrer #
Website nicht mehr über #
Abtreibungen informieren. Die Ärztin will nun #
Verfassungsbeschwerde einlegen.
https://taz.de/Kristina-Haenel-ueber-ihr-219a-Urteil/!5745523/"Ich darf auf meiner Webseite nun nicht mehr über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Aber alle Personen, die keine Abbrüche machen, dürfen das.
...
Leute, hierzulande gibt es 80 Millionen Menschen! Wenn auch nur ein paar von euch in die Lücke springen, wenn auch nur ein paar von euch sachliche Informationen ins Netz stellen – dann braucht es meine nicht mehr. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Aber wer Interesse hat, findet bereits Aufrufe mehrerer Personen auf verschiedenen Social Media-Kanälen. Wir können die Informationshoheit nicht den Fundamentalist:innen überlassen."

Die Ärztin Hänel wurde wegen Paragraf 219a, der Werbung für Abtreibung verbietet, rechtskräftig verurteilt. Nun zieht sie vors Verfassungsgericht.
taz.de